Der Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhgebiet (REHK) hat sich in Abstimmung mit 23 Städten und Gemeinden fünf Industrie- und Handelskammern, einem Landkreis, zwei Bezirksregierungen sowie den Einzelhandelsverbänden Westfalen-Münsterland und Westfalen-West zum Ziel gesetzt, die Entwicklung und Ansiedlung von Einzelhandelsstandorten zu steuern. Gleichzeitig sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einer positiven Entwicklung der Einzelhandelssituation im östlichen Ruhgebiet zuträglich sind. Der Arbeitskreis besteht bereits seit dem Jahr 2001, etwa 3-4-mal pro Jahr finden Arbeitstreffen statt. Das Regionale Einzelhandelskonzept wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben, zuletzt geschah dies im Jahr 2020. Die beteiligten Akteure informieren sich gegenseitig über Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung, versuchen einen regionalen Konsens anzustreben und die getroffenen Vereinbarungen durch planungsrechtliche Maßnahmen umzusetzen.
Um die bisherige Arbeit weiter zu schärfen und ein standortübergreifend einheitliches Vorgehen bei der Entwicklung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten voranzutreiben, ist die Idee für einen Leitfaden zur Gestaltung entsprechender Gebäude und dessen Umfeld entstanden. Dieser Leitfaden soll als Arbeits- und Orientierungshilfe für die kommunale Praxis im östlichen Ruhrgebiet dienen sowie Impulse und Ansätze aufzeigen, welche zukunftsfähige Antworten zum Umgang mit Standorten des Lebensmitteleinzelhandels geben. Aus dem Leitfaden sollen sich darüber hinaus für Investoren und Betreiber die Vorteile einer guten Gestaltung überzeugend erschließen.
Stadt Dortmund im Namen des Arbeitskreises Regionales
Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet (REHK)
2022 – 2023
Gestaltungsleitfaden
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